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Erfolgreiche Medienkampagne für die UEK

Textkörper

Im 20. Jahrhundert sperrten Behörden in der Schweiz mindestens 60'000 Personen in Anstalten weg, ohne dass sie ein Delikt begangen haben und ohne Gerichtsverfahren. Betroffen waren vor allem Personen am Rand der Gesellschaft, weil sie in der Perspektive der Behörden nicht den gesellschaftlichen Normen entsprachen. Im Auftrag von Bundesrat und Parlament arbeitete die Unabhängige Expertenkommission (UEK) Administrative Versorgungen dieses dunkle Kapitel der Schweizer Geschichte auf. Während rund neun Monaten durften wir die UEK bei der Medienarbeit im Zusammenhang mit ihren wissenschaftlichen Ergebnissen unterstützen. Unser Ziel war es, dass die Thematik der administrativen Versorgungen in den Medien diskutiert wird und sich die Öffentlichkeit bewusst wird, dass viele betroffene Personen bis heute in prekären Verhältnissen leben.

Der Auftakt der Medienkampagne erfolgte am 11. März 2019 mit einer Pressekonferenz. Im Frühling und Sommer publizierte die UEK laufend neue wissenschaftliche Ergebnisse. Diese dienten uns als Grundlage, um im direkten Austausch mit Journalistinnen und Journalisten das mediale Interesse für verschiedene Aspekte der historischen Aufarbeitung zu wecken. Unsere Medienkontakte in der Deutschschweiz, der Romandie und im Tessin führten zu einem grossen Echo: Insgesamt erschienen in einem halben Jahr über 120 unterschiedliche Pressebeiträge im ganzen Land. Die Artikel sowie TV- und Radiobeiträge beleuchteten die Hintergründe der administrativen Versorgung in der Schweiz und machten in diesem Kontext auf die heutige Situation der betroffenen Personen aufmerksam. Viele von ihnen leiden bis heute an der Stigmatisierung infolge der administrativen Versorgung und leben unter prekären finanziellen und gesundheitlichen Bedingungen. 

Karin Keller Sutter

In einer abschliessenden Medienkonferenz am 2. September 2019 überwies die UEK deshalb Empfehlungen für die weitere Rehabilitierung der betroffenen Personen an die zuständige Bundesrätin Karin Keller-Sutter. Die Expertenkommission schlug einerseits finanzielle Massnahmen vor, um die Lebensbedingungen der Betroffenen nachhaltig zu verbessern. Andererseits empfahl sie die Schaffung einer Institution, die den betroffenen Personen Raum für Austausch und Unterstützung bietet.

Derzeit prüft der Bundesrat die Vorschläge der UEK für die weitere Rehabilitierung. Gleichzeitig sind im eidgenössischen Parlament mehrere Vorstösse hängig, die das Ziel verfolgen, die Situation der von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen betroffenen Menschen zu verbessern. Einerseits solle die Einreichungsfrist für Gesuche um Solidaritätsbeiträge aufgehoben werden, andererseits fordert eine Parlamentarische Initiative, dass die Ergänzungsleistungen von Betroffenen nicht gekürzt werden. Im Rahmen unseres Mandates waren auch wir in Kontakt mit betroffenen Personen und tauschten uns mit ihnen über ihren politischen Handlungsspielraum aus. Gemeinsam mit ihnen sind wir gespannt, welche weiteren Massnahmen die Schweiz im Umgang mit den Folgen eines dunklen Kapitels ihrer Geschichte ergreift.